Autor: Dr. Schmidt

Gegendarstellung

Die Polizei hat in einer Pressemitteilung behauptet, ich (Dr. Schmidt) hätte unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt. Dabei soll es sich um Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht und zur Befreiung von der Corona-Impfung aus gesundheitlichen Gründen handeln. Dies wurde mal eben so rausgehauen, ohne auch nur ein Attest geprüft zu haben oder mit mir gesprochen zu haben. Ich weise die Behauptung der Staatsanwaltschaft als komplett falsch zurück.

Richtig ist, ich bin Arzt und dem Wohl meiner Patienten verpflichtet. Es ist nicht meine Aufgabe staatliche Interessen durchzusetzen. Wenn zu mir ein Patient kommt und darüber klagt, dass er beispielsweise zu Thrombosen oder zu Herzrhytmusstörungen neigt, dass er bereits einen Schlaganfall hatte, an einer Autoimmunkrankheit leidet usw., muss ich abwägen, ob die Corona-Impfung für ihn ein Risiko ist. Die Nebenwirkungsrate bei den Corona-Impfungen ist nun mal um ein vielfaches höher als bei den bisherigen Impfungen. Und wenn ich dann zu dem Schluss komme, das diese Impfung für den Patienten ein hohes Risiko für ernsthafte Nebenwirkungen bedeutet, bin ich als Arzt verpflichtet ein Impfunfähigkeitsattest auszustellen. Weil die meisten Ärzte hierzu nicht den Mut haben, eben aus Angst, dass ihnen so etwas passiert, wie jetzt mir, sind viele Patienten zu mir gekommen und haben ihr Leid geklagt.

Ebenso verhält es sich mit den Attesten zur Befreiung von der Maskenpflicht. Wenn zu mir beispielsweise eine Mutter mit ihrem Sprössling kommt, und der klagt über Kopfschmerzen, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen durch das Tragen der Maske, stelle ich ein Attest aus, dass er aus medizinischen Gründen solch eine Maske nicht tragen darf.

Alle Atteste wurden nach bestem Wissen und Gewissen ausgestellt, nach ausführlicher Anamnese, individuell für jeden Patienten. Dies wurde auch immer sorgfältig dokumentiert.